Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Die wissenschaftliche Integrität sowie die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind oberste Leitbilder der Sigmund Freud PrivatUniversität. Um eine verantwortungsbewusste Forschung zu garantieren, verpflichtet sich die SFU zur Einhaltung der Richtlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität.

Dieser Anspruch geht weit über das schlichte korrekte Zitieren hinaus und bedeutet einen allumfänglichen Ansatz. Besonders hervorgehoben wird an dieser Stelle:

  • Eine aufrichtige und transparente Kommunikation unter Wissenschaftler*innen sowie eine stets konstruktive Kritik, der wiederum allseits argumentativ begegnet wird. Außerdem obliegt es den Betreuer*innen unserer wissenschaftlichen Vorhaben in Bachelor-, Master-, und Doktoratsstudiengängen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu unterrichten und für ein wissenschaftliches Umfeld zu sorgen, in welchem Forschenden die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ermöglicht wird.
  • Die genaue Protokollierung und Dokumentation des Vorgehens sind essenziell für integre Forschung. Dem beigegeben ist die Verpflichtung, einen nachvollziehbaren Umgang bei der Verwendung fremder Forschungsarbeiten, Quellen und Ideen zu pflegen.
  • Transparenz ist eine stützende Säule der wissenschaftlichen Integrität. Die Offenlegung von Interessenskonflikten (z.B. bei Auswahlverfahren oder der Begutachtung von Forschungsprojekten) wird durchgehend praktiziert. Außerdem sind bei der Finanzierung von Forschungsprojekten sämtliche mit diesem Projekt in Verbindung stehende Geldgeber ebenfalls offenzulegen.

Eine Komplettversion der Richtlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis ist auf der Website des ÖAWI aufrufbar unter: Richtlinien : ÖAWI (oeawi.at)

Als Ombudsperson der SFU für gute wissenschaftliche Praxis steht Dr. Markus Brunner zur Verfügung: E-Mail.